Am 2. November beginnen Lehrveranstaltungen an Universitäten und Hochschulen. Das Wintersemester findet teils digital und teils in Präsenz statt. Doch viele Probleme in Folge der Corona-Krise sind noch nicht gelöst. Viele Studierende haben ihre Jobs verloren und stehen vor einem erzwungenen Studienabbruch. Für digitale Lehre fehlen vielerorts Personal und Infrastruktur.
Iris Kimizoglu vom Vorstand der bundesweiten Studierendenvertretung (fzs) erklärt: „Der finanziellen Not von Studierenden aufgrund der Corona-Krise kann nur durch eine Öffnung des BAföGs langfristig entgegengewirkt werden, denn, die Überbrückungshilfe ist klar gescheitert. Unternehmen zu retten reicht nicht, um ökonomische Krisen abzuwenden. Wichtiger ist, dass den Studierenden und auch den Hochschulen endlich echte finanzielle
Sicherheit geboten wird. Dafür schlagen wir kurzfristig ein Corona-Investitionsprogramm für Hochschulen vor. Denn es fehlt an Personal und digitaler Infrastruktur. Langfristig bedarf es gegen die chronische Unterfinanzierung der Hochschulen jedoch echte Reformen sowie den
politischen Willen.“
Kumar Ashish, Sprecher des Bundesverbands ausländischer Studierender (BAS) appelliert: „Die Situation ausländischer Studierender ist zu Semesterbeginn sehr angespannt: Keine Visa trotz Hochschulzulassung, unzureichende oder fehlende Quarantäne-Regelungen bei Einreise
und keine flächendeckende Möglichkeit zur online Teilnahme an Veranstaltungen oder Prüfungen. Ausländischen Studierenden muss durch schnelle und pragmatische Lösungen eine Studienteilnahme ermöglicht werden.“
Hochproblematisch in unseren Augen (CampusGrüne Kiel) sind die sehr langen BAföG Bearbeitungszeiten in Schleswig-Holstein, die teilweise vier bis sechs Monate dauern. Vor allem in dieser Krisensituation und der finanziellen Notlage vieler Studierender wäre eine zeitnahe finanzielle Unterstützung besonders notwendig, unter diesem Aspekt bringen auch
eine Öffnung des BAföGs und verlängerte Zahlungen nichts.
In diesem Hybrid-Semester wird digitale Lehre an der CAU mit notwendigen Präsenzveranstaltungen kombiniert werden und die Anwesenheitspflicht, die im Sommersemester 2020 ausgesetzt war, gilt nun wieder. Da die Anwesenheitspflicht, wenn nötig, durch andere Prüfungsvorleistungen ersetzt werden kann, ist es wichtig, dass diese
keinen erhöhten Arbeitsaufwand für die Studierenden bedeuten. Dies war in einigen Fällen im Sommersemester aufgetreten. Auch die Ungleichbehandlung von Studierenden bezüglich Freiversuchen, die durch einige Fakultäten gewährt wurden und durch andere nicht, dürfen
nicht weitergeführt werden. Auf die Situation von Studierenden sollte auch Rücksicht genommen werden.